Flaggen vor einem europäischen Parlamentsgebäude

Kleine Staaten schreiben Gesetze, um groß zu werden

Am 1. Januar 2020 trat in Liechtenstein ein Gesetz in Kraft, das im Ausland kaum jemand kannte und das trotzdem Wirkung entfaltete, und es regelte, wie Rechte an Sachen und Forderungen in digitalen Registern abgebildet werden können und wer dabei welche Rolle einnimmt. Zu diesem Zeitpunkt gab es in der Europäischen Union dazu nichts Vergleichbares.

Für ein Land mit knapp vierzig Tausend Einwohnern ist ein solches Gesetz kein Randthema, sondern Standortpolitik mit den Mitteln, die ein Kleinstaat hat. Nachfrage lässt sich nicht erzeugen. Rechtssicherheit dagegen kann man früher liefern als die Nachbarn.

Warum ein Kleinstaat ein eigenes Token-Gesetz schreibt

Große Rechtsordnungen entscheiden langsam, weil sie viele Interessen ausgleichen müssen, während ein kleines Land ein Gesetzgebungsverfahren in überschaubarer Zeit abschließen und dabei auf eine einzige Frage zuschneiden kann. Der Preis dafür ist ein begrenzter Binnenmarkt, der Gewinn ist Zeit.

Genau darin lag der Reiz des liechtensteinischen Ansatzes: nicht in Steuersätzen, sondern in einer klaren Zuordnung von Rechten und Pflichten, als anderswo noch über Zuständigkeiten diskutiert wurde. Wie dieses Gesetz aufgebaut ist und welche Dienstleisterrollen es kennt, ordnet das Regulierungsglossar von On-Chain Finance im Einzelnen ein. Politisch entscheidend war weniger der Inhalt als der Zeitpunkt.

Vier Rechtsordnungen, vier ZeitpunkteWann die jeweiligen Regeln tatsächlich anwendbar wurden01.01.2020TVTG in Liechtenstein inKraft01.02.2021Registerwertrechte imSchweizer Recht23.03.2023EU-DLT-Pilotregelunganwendbar30.12.2024MiCA vollständiganwendbarInkrafttretens- und Anwendungsdaten der genannten Regelwerkeon-chain-finance.com
Die Reihenfolge erklärt einen guten Teil des Standortwettbewerbs

Der Vorsprung hält, bis die große Rechtsordnung nachzieht

Seit dem 30. Dezember 2024 ist die europäische Marktverordnung für Kryptowerte vollständig anwendbar; sie bringt einheitliche Anforderungen an Zulassung, Eigenmittel und Anlegerinformation und, was schwerer wiegt, eine Erlaubnis, die im gesamten Binnenmarkt gilt. Damit verschiebt sich die Rechnung für jeden Anbieter.

Ein Zeitvorsprung ist kein Dauerzustand. Sobald die größere Rechtsordnung eine Regel hat, zählt vor allem die Reichweite der Erlaubnis, und die hat der Kleinstaat nur, solange er den Anschluss hält. Liechtenstein gehört über den Europäischen Wirtschaftsraum zum Binnenmarkt, was den Ansatz rettet und ihn zugleich seiner Alleinstellung beraubt.

Die Schweiz hat den Umweg über ein Sondergesetz vermieden

Ein zweiter Weg besteht darin, kein neues Gesetzbuch zu schreiben, sondern das vorhandene zu öffnen. Die Schweiz hat seit dem 1. Februar 2021 Registerwertrechte im Obligationenrecht verankert und Anpassungen quer über bestehende Erlasse verteilt, sodass Wertpapierrecht, Insolvenzrecht und Finanzmarktrecht dort geändert wurden, wo die Technik Fragen aufwarf.

Das ist weniger sichtbar und wirkt gründlicher, weil neue Institute an vorhandene Begriffe andocken statt neben ihnen zu stehen. Deutschland ist einen ähnlichen Weg gegangen. Das Gesetz über elektronische Wertpapiere vom 10. Juni 2021 blieb allerdings zunächst auf Schuldverschreibungen beschränkt und machte eigene Registervorgaben.

Was genau reguliert werden soll, ist selbst umstritten

Hinter der Standortfrage liegt eine inhaltliche, die schwerer zu beantworten ist, denn Aufsichtsrecht greift traditionell an Unternehmen an, die eine Erlaubnis brauchen und Adressaten von Anordnungen sein können. Ein Teil der neuen Finanzanwendungen kommt aber ohne ein solches Unternehmen aus und läuft als Programm weiter, auch wenn niemand mehr daran arbeitet.

Woran sich Verantwortung in diesen Fällen festmachen lässt, ist offen und wird in jeder Rechtsordnung anders beantwortet. Welche Funktionen dabei überhaupt an die Stelle von Bank, Börse und Verwahrstelle treten, zeigt die Gegenüberstellung von On-Chain Finance Funktion für Funktion. Ohne diese Zuordnung bleibt die politische Debatte bei Schlagworten stehen.

Was der Regulierungswettbewerb politisch bedeutet

Der Verdacht liegt nahe, dass ein solcher Wettbewerb nach unten führt und am Ende dort reguliert wird, wo die Anforderungen am niedrigsten sind. In der Praxis wirkt eine Gegenkraft. Wer Zugang zum großen Markt will, muss dessen Regeln übernehmen, unabhängig davon, wo er sitzt. Der Wettbewerb verlagert sich damit von der Höhe der Anforderungen auf die Qualität der Aufsicht.

Damit rückt eine unauffällige Größe in den Mittelpunkt: die personelle Ausstattung der Behörden. Ein anspruchsvolles Gesetz ohne Prüfkapazität ist ein Versprechen ohne Deckung, und das ist der Punkt, an dem sich Standortpolitik und Anlegerschutz auseinanderentwickeln können.

Häufige Fragen

Seit wann gilt die europäische Regulierung für Kryptowerte?

Die Verordnung ist seit dem 30. Dezember 2024 vollständig anwendbar. Sie regelt unter anderem die Zulassung von Dienstleistern und die Anforderungen an wertreferenzierte Token. Nationale Sonderwege bleiben nur dort möglich, wo die Verordnung Spielräume ausdrücklich offenlässt.

Was unterscheidet den liechtensteinischen vom Schweizer Ansatz?

Liechtenstein hat 2020 ein eigenständiges Gesetz für Token und Dienstleister geschaffen. Die Schweiz hat stattdessen ab Februar 2021 bestehende Erlasse angepasst und Registerwertrechte im Obligationenrecht verankert. Der erste Weg ist schneller sichtbar, der zweite fügt sich enger in das vorhandene Recht.

Führt Regulierungswettbewerb zwangsläufig zu schwächeren Regeln?

Nicht automatisch. Wer Zugang zu einem großen Binnenmarkt sucht, muss dessen Anforderungen erfüllen, was den Spielraum nach unten begrenzt. Entscheidend ist eher, ob die zuständige Behörde genug Personal hat, um die eigenen Regeln durchzusetzen.

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