Berliner Testament Vordruck zum Abschreiben: so gelingt die Form
Ein Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen und bestimmen, wer nach dem Tod des Längerlebenden den gesamten Nachlass erhält, meist die gemeinsamen Kinder. Wer dafür einen Berliner Testament Vordruck zum Abschreiben nutzt, muss den Text vollständig von Hand übertragen: Ein ausgedrucktes Formular mit zwei Unterschriften ist als privates Testament unwirksam.
An der Form scheitern selbst geschriebene Testamente besonders oft. Die folgenden Schritte zeigen, was in den Text gehört, wer was schreiben muss und wo die rechtlichen Grenzen der Vorlage liegen.
Was ein Berliner Testament ist und wer es errichten darf
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt das gemeinschaftliche Testament in den §§ 2265 ff. BGB. Gleich die erste Vorschrift setzt eine klare Grenze: Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehegatten errichtet werden. Eingetragene Lebenspartner sind über § 10 Abs. 4 des Lebenspartnerschaftsgesetzes gleichgestellt. Unverheiratete Paare können dagegen kein gemeinsames Testament aufsetzen, sie müssen jeweils ein eigenes Testament schreiben oder einen notariellen Erbvertrag schließen.
Den Namen „Berliner Testament“ kennt das Gesetz nicht. Das Berliner Testament ist die sogenannte Einheitslösung nach § 2269 BGB:
- Beim ersten Tod erbt der überlebende Ehegatte allein.
- Beim Tod des zweiten Partners geht das gesamte Vermögen beider Partner an die Schlusserben, in der Regel die Kinder.
- Die Kinder sind für den ersten Erbfall enterbt und erben erst vom Letztversterbenden.
Das Gesetz geht im Zweifel davon aus, dass der Dritte für den gesamten Nachlass als Erbe des zuletzt versterbenden Ehegatten eingesetzt ist. Das hat Folgen für den Pflichtteil und die Erbschaftsteuer, dazu weiter unten mehr.
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Dann erbt der überlebende Ehepartner neben den Kindern nach § 1931 BGB zunächst ein Viertel, im Güterstand der Zugewinngemeinschaft erhöht § 1371 BGB den Anteil um ein weiteres Viertel. Die Kinder erben also schon beim Tod des ersten Elternteils mit, und der überlebende Partner muss sich mit ihnen eine Erbengemeinschaft teilen, etwa beim gemeinsamen Haus. Das Berliner Testament vermeidet diese Aufteilung. Die Eheleute setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, der Erblasser sichert so den Überlebenden ab.
Warum der Vordruck abgeschrieben und nicht ausgedruckt wird
Ein privates Testament muss nach § 2247 BGB eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Ein Computerausdruck genügt dieser Form ebenso wenig wie ein ausgefülltes Formular. Für Ehepaare gibt es eine Erleichterung: Nach § 2267 BGB reicht es, wenn einer der Ehegatten den gesamten Text von Hand schreibt und unterschreibt und der andere die gemeinschaftliche Erklärung eigenhändig mitunterzeichnet.
Daher kommt der Ausdruck „zum Abschreiben“. Ein Muster liefert Formulierungen, die Gültigkeit entsteht erst durch die Handschrift. Der mitunterzeichnende Partner soll außerdem angeben, an welchem Tag und an welchem Ort er unterschrieben hat. Fehlen Ort oder Datum, wird das Testament nicht automatisch ungültig, kann aber Streit auslösen, wenn mehrere Fassungen auftauchen.
Minderjährige und Menschen, die Geschriebenes nicht lesen können, dürfen kein eigenhändiges Testament errichten (§ 2247 Abs. 4 BGB). Sie sind auf ein notarielles Testament angewiesen.
Schritt für Schritt: Berliner Testament Vordruck zum Abschreiben verwenden

Die fünf Schritte vom Mustertext bis zur Verwahrung beim Amtsgericht.
Schritt 1: Vermögen und Wünsche klären
Bevor die Vorlage zum Einsatz kommt, sollten beide Partner auflisten, was vorhanden ist: Immobilien, Konten, Depots, Versicherungen, Firmenanteile. Dann geht es um die Kernfragen. Sollen alle Kinder gleich viel bekommen? Gibt es Kinder aus früheren Beziehungen? Soll eine Person außerhalb der Familie etwas erhalten, etwa als Vermächtnis über einen festen Geldbetrag oder ein Schmuckstück? Ein Vermächtnis macht den Bedachten nicht zum Erben, er hat nur einen Anspruch gegen die Erben. Je mehr dieser Fragen mit „ja“ beantwortet werden, desto weniger passt ein Standardtext.
Schritt 2: Mustertext anpassen
Das folgende Muster ist ein unverbindliches Beispiel für die Einheitslösung. Es ersetzt keine Beratung und deckt Sonderfälle nicht ab.
Gemeinschaftliches Testament
Wir, die Eheleute [Vorname Nachname], geboren am [Datum] in [Ort], und [Vorname Nachname], geboren am [Datum] in [Ort], beide wohnhaft in [Anschrift], errichten folgendes gemeinschaftliches Testament. Alle früheren Verfügungen von Todes wegen widerrufen wir hiermit.
1. Wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen Erben ein.
2. Erben des Letztversterbenden sind unsere gemeinsamen Kinder [Vorname Nachname] und [Vorname Nachname] zu gleichen Teilen.
3. Optional: Verlangt eines unserer Kinder nach dem Tod des Erstversterbenden gegen den Willen des Überlebenden seinen Pflichtteil, erhält es auch nach dem Tod des Letztversterbenden nur den Pflichtteil.[Ort], den [Datum], [Unterschrift mit Vor- und Familienname]
Dies ist auch mein letzter Wille. [Ort], den [Datum], [Unterschrift mit Vor- und Familienname]
Vor- und Nachnamen gehören vollständig ausgeschrieben in den Text, ergänzt um das Geburtsdatum jeder Person, damit keine Verwechslung möglich ist. Ein sinnvoller Zusatz sind Ersatzerben für den Fall, dass ein Kind vor den Eltern stirbt; üblich ist es, dann dessen Abkömmlinge, also die Enkel, als Schlusserben nachrücken zu lassen.
Schritt 3: Den Text vollständig von Hand schreiben
Ein Partner schreibt das gesamte Testament selbst auf Papier, üblich sind Kugelschreiber oder Füller. Bleistift lässt sich leicht verändern und weckt deshalb Zweifel an der Echtheit. Streichungen und Einfügungen sollten vermieden werden, im Zweifel lieber neu schreiben. Mehrere Blätter werden nummeriert und am besten zusammengeheftet.
Schritt 4: Unterschreiben mit Ort und Datum
Der schreibende Ehegatte unterschreibt unter dem Text mit Vor- und Familiennamen. Darunter setzt der andere Ehegatte seine Unterschrift, ebenfalls mit Ort und Datum. Ein kurzer Satz wie „Dies ist auch mein letzter Wille“ macht deutlich, dass die Erklärung gemeinsam getragen wird.
Schritt 5: Sicher verwahren
Ein eigenhändiges Testament ist nach § 2248 BGB auf Verlangen in besondere amtliche Verwahrung zu nehmen, zuständig ist das Amtsgericht als Nachlassgericht. Die Verwahrung wird im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer erfasst. Das Register kennt nur die Verwahrangaben, nicht den Inhalt. Im Sterbefall informiert es das Nachlassgericht, das Testament wird dann eröffnet. Für Verwahrung und Registrierung fallen Gebühren an, die aktuellen Beträge nennt das Amtsgericht. Ein Testament in der Schreibtischschublade wird dagegen nicht registriert und kann verloren gehen.

Beim Amtsgericht verwahrt, wird das Testament im Zentralen Testamentsregister erfasst.
Pflichtteil der Kinder und die Pflichtteilsstrafklausel
Am Pflichtteil im Berliner Testament zeigt sich die Schwachstelle der Einheitslösung. Weil die Kinder beim Tod des ersten Elternteils leer ausgehen, gelten sie als enterbt. Nach § 2303 BGB können sie deshalb vom überlebenden Elternteil den Pflichtteil verlangen. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch. Muss der Überlebende ihn auszahlen, kann das bei gebundenem Vermögen wie einem Eigenheim schwierig werden.
Viele Vorlagen enthalten deshalb eine Pflichtteilsstrafklausel. Ein Kind, das nach dem Tod des ersten Elternteils den Pflichtteil einfordert, soll auch nach dem Tod des zweiten nur den Pflichtteil bekommen und verliert seine Stellung als Schlusserbe. Die Klausel schreckt ab, verhindern kann sie den Anspruch nicht. Ob sie im Einzelfall sinnvoll ist, etwa wenn ein Kind auf das Geld angewiesen ist, sollten die Eheleute vorher abwägen.
Bindungswirkung: Was nach dem ersten Erbfall nicht mehr geht
Verfügungen in einem Berliner Testament sind in der Regel wechselbezüglich. Nach § 2270 BGB wird das im Zweifel angenommen, wenn sich die Ehegatten gegenseitig bedenken. Daraus folgt die Bindung nach § 2271 BGB:
| Zeitpunkt | Was gilt |
|---|---|
| Beide Ehegatten leben | Widerruf nur über eine notariell beurkundete Erklärung gegenüber dem anderen, kein heimliches neues Testament |
| Nach dem Tod des ersten Partners | Widerrufsrecht erlischt, der Überlebende ist an die Schlusserben gebunden |
| Ausnahme | Der Überlebende schlägt das Erbe aus und kann dann neu verfügen |
| Scheidung | Das gemeinschaftliche Testament wird nach § 2268 BGB in der Regel unwirksam |
Die Bindung nach dem ersten Todesfall ist der Punkt, an dem Paare später am häufigsten nachbessern wollen und es nicht mehr können. Wer dem Überlebenden Spielraum lassen will, etwa bei einer neuen Partnerschaft, muss eine Änderungsbefugnis ausdrücklich in den Text schreiben.
Nachteile des Berliner Testaments bei der Erbschaftsteuer
Das Erbschaftsteuergesetz gewährt nach § 16 ErbStG feste Freibeträge:
| Erwerber | Freibetrag je Erbfall |
|---|---|
| Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner | 500.000 Euro |
| Kind | 400.000 Euro |
| Enkelkind | 200.000 Euro |
Hier liegt ein Nachteil der Einheitslösung. Beim Berliner Testament erben die Kinder nur einmal, nämlich vom Letztversterbenden. Den Freibetrag von 400.000 Euro gegenüber dem zuerst verstorbenen Elternteil nutzen sie nicht. Zugleich wird dasselbe Vermögen zweimal übertragen. Bei größeren Vermögen kann das spürbar mehr Steuer bedeuten. Ein Ausweg sind Vermächtnisse zugunsten der Kinder schon beim ersten Todesfall, die Gestaltung gehört aber in fachkundige Hände.
Wann ein Notar die bessere Wahl ist
Ein Vordruck passt zur klassischen Familie mit überschaubarem Vermögen und gemeinsamen Kindern. Bei folgenden Konstellationen spricht viel für einen Notar oder einen Fachanwalt für Erbrecht:
- Kinder aus früheren Ehen oder Patchworkfamilie
- Immobilien, Betriebe oder Gesellschaftsanteile
- Vermögen deutlich über den Freibeträgen
- ein behindertes Kind oder ein Kind mit Schulden
Ein notarielles Testament hat einen praktischen Vorteil: Beim Grundbuchamt genügt nach § 35 Abs. 1 GBO in der Regel das eröffnete notarielle Testament, ein Erbschein ist dann meist nicht nötig. Das spart den Erben Zeit und die Kosten für das Erbscheinsverfahren. Die Kosten beim Notar richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und hängen vom Vermögenswert ab, eine Vorlage zum Abschreiben kostet dagegen nichts.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel sollten Paare einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht fragen. Mehr zu Erbschaften über eine Generation hinweg erklärt der Beitrag Erbe an Enkel statt Kind im Testament, und wie digitale Dokumente im Nachlass behandelt werden, zeigt der Beitrag über digitale Erbschaften und p7s-Dateien.
Häufige Fragen zum Berliner Testament
Ist ein ausgedrucktes Berliner Testament gültig?
Nein. Ein privates Testament muss eigenhändig geschrieben sein, Ausdruck plus Unterschriften genügt nicht. Wer nicht von Hand schreiben kann oder will, geht zum Notar.
Müssen beide Partner den Text schreiben?
Nein. Es reicht, wenn ein Ehegatte alles schreibt und unterschreibt und der andere mitunterzeichnet (§ 2267 BGB).
Können unverheiratete Paare ein Berliner Testament machen?
Nein, nur Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Andere Paare brauchen zwei Einzeltestamente oder einen Erbvertrag.
Wie ändert man ein Berliner Testament?
Zu Lebzeiten beider gemeinsam durch ein neues Testament. Einseitig nur per beurkundetem Widerruf beim Notar. Die Vorgabe steht in § 2271 BGB; was eine solche Rechtsnorm ausmacht, erklärt ein eigener Beitrag.


