Anwalt

Anwaltssuche: Anwalt ist nicht gleich Anwalt

Bei Anwälten denken die meisten Menschen nur an einen Typus: den Rechtsanwalt. Tatsächlich gibt es jedoch viele verschiedene Arten von Anwälten – jeder mit seinem eigenen Fachgebiet. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf einige der gängigsten Arten von Anwälten und ihre Aufgaben.

  – umfassende Tätigkeitsfelder im Rechtsbereich

Dies ist der Anwaltstyp, der den meisten Menschen in den Sinn kommt, wenn sie an Anwälte denken. Ein Rechtsanwalt ist ein Fachmann, der die Anwaltsprüfung bestanden hat und zur Ausübung des Rechts zugelassen ist. Rechtsanwälte können Mandanten in Zivil- oder Strafsachen vertreten. Sie können ihren Klienten auch Rechtsberatung geben. Rechtsanwälte können in verschiedenen Bereichen tätig sein – zum Beispiel im Strafrecht, im Familienrecht oder im Gesellschaftsrecht. Manche Anwälte spezialisieren sich auf ein bestimmtes Gebiet, andere wiederum arbeiten in mehreren Bereichen. Neben der Vertretung von Mandanten vor Gericht können Anwälte auch für das Verfassen von Rechtsdokumenten, die Untersuchung von Fällen und das Eintreten für die Rechte ihrer Mandanten zuständig sein.

Der Scheidungsanwalt – wenn Eheleute keine Zukunft sehen

Ein Scheidungsanwalt in Leipzig ist ein Anwalt, der darauf spezialisiert ist, Paaren in Fragen zur Scheidung zur Seite zu stehen. Scheidungsanwälte können ihren Klienten in Angelegenheiten wie Sorgerecht, Unterhalt und Vermögensaufteilung helfen. Da heutzutage viele Ehen geschieden werden und diese immer häufiger vor Gericht enden, handelt es sich hierbei um eine schnell wachsende Fachrichtung.

Der Staatsanwalt – von Körperverletzung bis Raub

Ein Staatsanwalt ist ein Rechtsanwalt, der die Regierung in Strafsachen vertritt. Staatsanwälte vertreten die Fälle auch vor Gericht und versuchen, eine Verurteilung der Angeklagten zu erreichen. Sie sind dafür zuständig, Anklage gegen Personen zu erheben, die einer Straftat verdächtigt werden. Sie sind auch befugt, Anträge zu stellen und Vorladungen zu beantragen. Im Gegensatz dazu vertreten Strafverteidiger Personen, die einer Straftat beschuldigt werden. Ihre Aufgabe ist es, die Rechte ihrer Klienten zu schützen und eine energische Verteidigung gegen die Anschuldigungen aufzubauen.

Der Unternehmensanwalt – Berater für Einzelunternehmen, KMUs und Konzerne

Ein Unternehmensjurist ist für die rechtliche Beratung von Unternehmen und Organisationen zuständig. Er kann an einer Vielzahl von Themen arbeiten – darunter Fusionen und Übernahmen, Vertragsverhandlungen und die Einhaltung von Vorschriften. Unternehmensjuristen müssen in der Lage sein, komplexe rechtliche Probleme zu recherchieren und zu analysieren. Außerdem muss es für sie ein Leichtes sein, sowohl schriftlich als auch persönlich effektiv zu kommunizieren. Neben der Arbeit mit ihren Mandanten können Unternehmensjuristen auch an Gerichtsverfahren beteiligt sein. Dazu kann die Vertretung von Mandanten in Gerichtsverfahren oder Berufungsverhandlungen gehören. Unternehmensjuristen arbeiten in der Regel Vollzeit in Büros. Für Besprechungen oder Gerichtstermine kann sich eine gewisse Reisetätigkeit erforderlich machen. Unternehmensjuristen haben in der Regel einen Abschluss von einer anerkannten juristischen Fakultät. Viele verfügen auch über Erfahrung in der Rechtsabteilung eines Unternehmens oder einer Organisation.

Anwalt für Arbeitsrecht

Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann für beide Parteien eines Arbeits- oder Dienstvertrages tätig werden. Wenn Arbeitnehmer oder Arbeitgeber Rechte verletzt oder Pflichten missachtet sehen, kann ein entsprechender Fachanwalt hinzugezogen werden. Dieses Rechtsgebiet umfasst ein breites Spektrum an Themen, darunter Lohn- und Arbeitszeitgesetze, Sicherheit am Arbeitsplatz und Diskriminierung. Arbeitsverträge setzen sich aus zahlreichen Klauseln zusammen. Diese müssen dabei nicht immer rechtskräftig sein. Für Arbeitnehmer kann es sich bei Unklarheiten daher lohnen, den Vertrag noch vor der Unterschrift fachmännisch überprüfen zu lassen. Darüber hinaus kann ein Anwalt für Arbeitsrecht auch Arbeitgeber bei Streitigkeiten mit Arbeitnehmern vertreten.

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