Fettabscheider in der Gastronomie

Welche Vorschriften gelten für Fettabscheider in der Gastronomie?

Wenn Sie eine gastronomische Einrichtung betreiben, müssen Sie eine Vielzahl an gesetzlichen Vorschriften und Regelungen befolgen. Das ist zwar mitunter lästig, aber andererseits auch verständlich, kommt es doch bei der Zubereitung von Speisen und Getränken auf penible Einhaltung der Regeln für Hygiene und Qualität an. Auch der Umweltschutz spielt in gastronomischen Einrichtungen wie Hotels, Restaurants, Cafés und Clubs eine wichtige Rolle. Eine der Schlüsselkomponenten auf diesem Gebiet sind Fettabscheider.

Fettabscheider sind notwendig, weil Fette im Abwasser zu Ablagerungen an den Rohrleitungen führen und die Arbeit der Kläranlagen stark behindern.

Wie funktionieren Fettabscheider?

Fettabscheider sind Anlagen zur Reinigung des Abwassers. Die große Mehrheit der Systeme arbeitet nach dem Schwerkraftprinzip. Fett und Wasser werden durch ihre unterschiedliche Dichte getrennt. Das im Abwasser befindliche Fett und Öl steigt nach oben und wird abgeschöpft. Feststoffe sinken auf den Boden und das gereinigte Wasser wird aus dem mittleren Bereich abgepumpt.

Der Fettabscheider besteht aus mehreren Kammern. Das Abwasser trifft beim Einlaufen in den Fettabscheider zunächst auf eine Prallwand. Das ist eine Vorrichtung, die dazu dient, das Wasser zu beruhigen und die Strömung zu brechen. Im stehenden Wasser sondert sich das Fett ab und steigt nach oben, wo es abgesaugt werden kann oder sich sammelt. Feststoffe sinken nach unten und werden im Schlammfang zurückgehalten. Das gereinigte Abwasser wird aus dem mittleren Teil in die Kanalisation gepumpt. Jeder Fettabscheider muss zudem einen Schacht zur Entnahme von Proben enthalten.

In manchen Gegenden, in denen niedrige Abwasserwerte gefordert sind, reicht ein herkömmlicher Fettabscheider nicht aus, weil er Fette aus Emulsionen nicht entfernen kann. In solchen Fällen muss das Abwasser nach der ersten Klärung durch eine Spalt- oder Flotationsanlage laufen, die auch emulgiertes Fett zuverlässig entfernt.

Tipp: Nähere Informationen zur Funktionsweise sowie Möglichkeiten zum Onlinekauf von Fettabscheidern finden Sie auf gastprodo.com/fettabscheider/.

Welche Unternehmen benötigen Fettabscheider?

Fettabscheider sind in allen Fällen vorgeschrieben, in denen Fette oder Öle als Folge betrieblicher Abläufe ins Abwasser gelangen könnten. Neben den eigentlichen gastronomischen Einrichtungen betrifft das auch alle Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung. Zur Installation eines Fettabscheiders sind unter anderem verpflichtet:

  • Lebensmittelbetriebe
  • Fleischereien und Schlachthöfe
  • Bäckereien und Konditoreien
  • Seniorenheime und Krankenhäuser mit Gemeinschaftsküchen
  • Restaurants und andere Gastronomiebetriebe mit eigener Küche
  • Großküchen aller Art
  • Kantinen

Welche Vorschriften müssen beachtet werden?

Beim Einbau eines Fettabscheiders müssen eine Reihe von Vorschriften und DIN Normen beachtet werden.

DIN 4040-100 und DIN EN 1825-1

In den Normen sind die Vorschriften enthalten, bei denen es um Kriterien wie Einbau, Nenngröße, Eigenkontrolle, Wartung, Inspektion und Reinigung geht.

Die Normen legen außerdem verbindlich fest, welche Betriebe zur Installation eines Fettabscheiders verpflichtet sind.

Anforderungen an Fettabscheider

Es gibt 3 Kategorien von Fettabscheidern:

  • Anlagen zum Einbau ins Erdreich
  • Freistehende Fettabscheider
  • Mobile Fettabscheider

Alle Fettabscheider dürfen aus hygienischen Gründen nicht in Räumen aufgestellt werden, in denen Speisen zubereitet oder Lebensmittel gelagert werden. Die Installation und Wartung der Geräte darf nur durch Fachfirmen erfolgen und muss dokumentiert werden. Der Fettabscheider muss in regelmäßigen Abständen gereinigt werden. Alle Fettabscheider sind genehmigungspflichtig. Ihre ordnungsgemäße Funktion wird durch die Behörden regelmäßig überprüft.

Zuwiderhandlungen oder andere Probleme mit dem Fettabscheider können zur Schließung des Betriebs führen!

Fettabscheider zum Einbau ins Erdreich

Geräte dieser Bauform müssen außerhalb von Gebäuden gebaut werden. Der Fettabscheider sollte nicht zu weit von der Stelle entfernt sein, an der das Schmutzwasser anfällt. Der Fettabscheider muss durch das Fahrzeug des Entsorgungsunternehmens leicht erreicht werden können, damit das Fett regelmäßig abgepumpt werden kann. Fettabscheider, die unterhalb der Rückstauebene an die Kanalisation angeschlossen werden, müssen mit einer Hebeeinrichtung inklusive Rückstauschleife an die Kanalisation angeschlossen sein, um Rückstau zu verhindern.

Freistehende Fettabscheider

Geräte dieser Bauart müssen in frostfreien Räumen installiert werden. Die Räume müssen von der Küche und den Lagerräumen getrennt sein. Moderne Anlagen dieser Bauart haben eine fest installierte Entsorgungsleitung, die an der Außenwand des Gebäudes in einem Schlauchanschluss endet. Dort kann der Tankwagen des Entsorgungsunternehmens ankoppeln, ohne dass der Betriebsablauf gestört wird.

Mobile Fettabscheider

Der Einsatz dieser Geräte ist strikt beschränkt auf mobile Einrichtungen wie Imbissstände, Verkaufswagen oder Feste. Für alle anderen Einrichtungen sind sie nicht zugelassen.

Reinigung und Wartung von Fettabscheidern

Alle Fettabscheider müssen mindestens einmal pro Monat durch einen zugelassenen Fachbetrieb gereinigt werden. Bei starker Beanspruchung kann die Reinigung sogar alle 14 Tage notwendig sein. Alle Arbeiten müssen dokumentiert werden. Bei jeder Reinigung sollte eine Sichtinspektion auf Beschädigungen erfolgen.

Laut DIN 4040-100 muss jeder Fettabscheider einmal pro Jahr durch einen zertifizierten Sachverständigen gewartet werden.

Alle 5 Jahre muss eine Generalinspektion und Dichtheitsprüfung erfolgen. Das Prüfergebnis muss an das zuständige Umweltamt eingesandt werden.

Der Betreiber ist für den sachgemäßen Betrieb und den Zustand seines Fettabscheiders verantwortlich. Er ist verpflichtet, ihn vor Beschädigungen zu schützen und nötigenfalls schnellstmöglich Reparaturen zu veranlassen.

Tipp: Um Kosten zu sparen, empfiehlt es sich, mit einer Fachfirma einen Wartungsvertrag zu vereinbaren.

Fazit

Fettabscheider sind Anlagen, die Fett und Öl aus dem Schmutzwasser entfernen. Sie sind in allen Unternehmen Vorschrift, in denen im Laufe der Produktion Fette und Öle anfallen. Neben gastronomischen Betrieben sind das auch Firmen aus der Lebensmittelindustrie und Einrichtungen mit Gemeinschafts- oder Großküchen. Alle Fettabscheider unterliegen strengen gesetzlichen Vorschriften., Sie dürfen nur von Fachfirmen installiert, gereinigt und gewartet werden. Alle Vorgänge müssen dokumentiert werden. Bei Zuwiderhandlungen kann der Betrieb im schlimmsten Fall geschlossen werden. Bevor Sie sich für einen bestimmten Fettabscheider entscheiden, vergleichen Sie erst mehrere Angebote.

Home Office für immer

Auf den Geschmack gekommen: Arbeitnehmer wünschen sich Home Office für immer

„Unmöglich“, „nicht umzusetzen“ oder „vielleicht einmal in ein paar Jahren“ – ein Großteil der Arbeitnehmer hat noch gegen Ende des letzten Jahres solche Antworten bekommen, als die Frage gestellt wurde, ob nicht auch einmal Home Office möglich wäre. Das Coronavirus hat dann für eine radikale Veränderung gesorgt. Denn auf einmal war es nicht mehr unmöglich, von daheim seiner Arbeit nachgehen zu können.

Die zwei Mailanbieter GMX und Web.de haben nun eine Umfrage veröffentlicht, die ganz klar zeigt, dass die Arbeitnehmer das Home Office schätzen. So wünschen sich 29 Prozent – das ist jeder dritte Arbeitnehmer, der an der Umfrage teilgenommen hat – auch nach der Coronakrise von Zuhause arbeiten zu können. Aber werden hier die Arbeitgeber mitspielen? Vor allem geht es auch um die Frage, ob demnächst von Seiten der Bundesregierung das „Recht auf Home Office“ beschlossen wird.

Noch gibt es keine offiziellen Zahlen

Was vor ein paar Monaten noch für den Großteil der Arbeitnehmer absolut undenkbar war, wurde dann innerhalb von ein paar wenigen Tagen zur Realität. Das Coronavirus hat dafür gesorgt, dass immer mehr Deutsche von Zuhause ihrer Arbeit nachgehen konnten bzw. sogar mussten. Noch gibt es keine offiziellen Zahlen darüber, wie viele Deutsche im Home Office sind. Folgt man etwa den Schätzungen des Digitalverbandes Bitkom, so sind es rund 50 Prozent der Beschäftigten. Laut Mannheimer Corona-Studie sind es hingegen nur 25 Prozent.

Wer schon vor der Coronakrise im Home Office war, wenn auch nur für ein bis zwei Tage in der Woche, weiß natürlich, welche Vorteile es gibt: So spart man sich die Fahrtzeit ins Büro, kann somit Geld sparen, da man weniger mit dem Auto unterwegs ist bzw. man kein Ticket für öffentliche Verkehrsmittel benötigt, und kann sich sehr wohl die Zeit freier bzw. besser einteilen.

Doch das Home Office mag nicht nur Vorteile mit sich bringen. Denn man benötigt nicht nur den entsprechenden Platz für seinen Computer, sondern muss mitunter auch erst im Vorfeld den im selben Haushalt lebenden Familienmitgliedern klar machen, dass man zwar daheim ist, aber trotzdem nicht zur Verfügung steht. Vor allem für Kinder mag das zu Beginn schwer zu verstehen sein.

Arbeitgeber haben oft Angst vor einem Kontrollverlust

Natürlich kann nicht jeder Beruf von daheim ausgeübt werden. Der klassische Bürojob mag in den eigenen vier Wänden erledigt werden können, doch dem Supermarktmitarbeiter ist es nicht möglich, im Home Office zu arbeiten. Aber in einigen Fällen geht es nicht um die Frage, ob man von daheim den Job erledigen kann, sondern auch um die Einstellung des Arbeitgebers. Wer etwa als selbständiger Trader sein Geld verdient, der kann natürlich von daheim über The News Spy spekulieren – besteht jedoch ein Angestelltenverhältnis, so entscheidet der Arbeitgeber, wo dem Job nachgegangen wird. Selbst dann, wenn dieser auch problemlos im Home Office durchführbar wäre.

Letztlich ist es das fehlende Vertrauen oder die Angst vor einem Kontrollverlust, warum sich Arbeitgeber gegen das Home Office entscheiden. So muss man auch davon ausgehen, dass ein Großteil der Berufstätigen, die nur aufgrund der Coronakrise in das Home Office geschickt wurden, nach der Krise wieder in das Büro fahren muss. Zwar wäre ein Umdenken wünschenswert, weil die aktuellen Zahlen zeigen, dass das Home Office durchaus beliebt ist, jedoch muss man davon ausgehen, dass hier Arbeitgeber, die schon vor Krise ablehnend auf das Home Office reagiert haben, nun ebenfalls dagegen sein werden.

Arbeiten von Zuhause

Vorteile sind auf keinen Fall zu unterschätzen

Am Ende wird es aber mit Sicherheit auch den einen oder anderen Arbeitgeber geben, der die Vorteile erkannt hat: Wenn die Mitarbeiter nämlich von daheim ihrer Arbeit nachgehen dürfen, dann sind sie oft nicht nur motivierter, sondern melden sich weniger krank, benötigen deutlich weniger Urlaubstage und der Unternehmer spart letztlich sogar Geld, da kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden muss.

Bevor man also wieder den Alltag vor der Coronakrise herstellen will, sollte sich der Arbeitgeber durchaus selbst einmal die Frage stellen, ob nicht auch für ihn das Home Office ein paar Vorteile bringt.

Umzug trotz Corona

Dienstleister für Umzüge & Renovierungen in der Corona-Krise

Wer einen Umzug oder eine Renovierung geplant hat, der wird sich nun sicherlich fragen, ob dies während der Corona-Krise stattfinden kann. Es gibt immer wieder neue Vorschriften und Verbote, sodass es immer verworrener wird, was überhaupt noch möglich ist und was nicht. Prinzipiell muss aber niemand Angst haben, zum aktuellen Zeitpunkt nicht umziehen oder renovieren zu können. Aktuell besteht keine Gefahr, sofern die Leute nicht in Quarantäne sind, nicht zum neuen Wohnort innerhalb Deutschlands zu gelangen.

Darf in Deutschland zu Zeiten des Coronavirus ein Umzug erfolgen?

Es gibt zwar die Vorgabe, das nur mit so wenig wie möglich Leuten in Kontakt zu kommen. Doch Firmen dürfen ihrer Arbeit nachgehen und somit auch den Umzug oder Renovierungen durchführen. Das ist sogar in unserer Hauptstadt noch möglich. Sollen günstige Umzugshelfer in Berlin den Wohnortwechsel durchführen, ist das problemlos möglich. Natürlich sind auch viele Leute verunsichert. Unter Umständen ist aber eine Verschiebung des Umzugs denkbar. Notwendig ist es dann, wenn Leute in angeordneter Quarantäne sind oder sich die alte oder neue Wohnung in einem Quarantänegebiet befindet. In dem Fall ist es unmöglich, den Umzug durchzuführen. Wer unter Quarantäne steht, darf nur unter ganz bestimmten Anlässen die Wohnung verlassen. Ein Wohnortwechsel gehört jedoch nicht zu den wichtigen Gründen. Leute, die sich in dieser Situation befinden, sollten sich beim Gesundheitsamt informieren und fragen, wie genau es ablaufen kann. Gibt es keine Möglichkeit, aus der bereits gekündigten Wohnung auszuziehen, so müssen Mieter eine Lösung mit dem Vermieter finden und bei der Umzugsfirma um einen anderen Termin bitten. Wer von keiner Quarantäne betroffen ist, braucht sich jedoch keine Gedanken machen.

Dürfen Umzugsunternehmen, Maler und Co. noch arbeiten?

Zum aktuellen Zeitraum gibt es keine Einschränkungen für Umzugsunternehmen und Renovierungsunternehmen. Leute können davon ausgehen, dass die Umzugshelfer wie vereinbart vorbeikommen und den Umzug oder Renovierungsarbeiten durchführen. Um sich abzusichern, bietet es sich an, die entsprechende Firma zu kontaktieren und anzufragen. Das gibt doch ein Stück Sicherheit, wenn Leute von dem Umzugsunternehmen oder dem anderen Unternehmen selbst hören, dass die Arbeiten zum gewünschten Zeitpunkt durchgeführt werden. Allerdings müssen die Firmen auch viele Dinge beachten und vor allem versuchen, Abstand zu halten.

Allerdings gibt es auch viele Leute, die den Umzug bei den Umzugsspeditionen aufgrund der Unsicherheit absagen oder verschieben. Das ist durchaus nachvollziehbar, wenn die alte Wohnung noch nicht gekündigt wurde und daher kein Termindruck besteht. Aber aus diesem Grund gibt es auch schon viele Firmen, die in Kurzarbeit gehen mussten oder zumindest darüber nachgedacht haben. Kunden, die umziehen möchten, sollten aber nicht voreilig handeln. Schließlich ist ja auch eine gewisse Planung und Vorarbeit notwendig, wenn es um einen Umzug geht.

Wann sind Umzüge wegen Corona nicht mehr möglich?

Diese ganze Unsicherheit, die vor uns liegt, lässt viele Menschen den Umzug verschieben. Schließlich ist nicht gewiss, was als Nächstes als Maßnahme beschlossen wird. In manchen Regionen gibt es bereits Ausgangssperren. In anderen Regionen wurde nur ein Kontaktverbot ausgesprochen. Käme es deutschlandweit zu einem strikten Bewegungsverbot und dürfte auch kein Gütertransport mehr erfolgen, dürften keine Umzüge mehr durchgeführt werden.

Ebenfalls könnte der Umzug nicht wie geplant stattfinden, wenn in dem ausgewählten Umzugsunternehmen ein Mitarbeiter nachweislich an dem Coronavirus erkrankt wäre. In dem Fall könnte das ganze Unternehmen unter Quarantäne gestellt werden. Das sind alles Dinge, die durchaus passieren können. Die Unsicherheit der Menschen ist gar nicht unbegründet. Wenn dann auch noch Umzugstermine aufgrund der alten gekündigten Wohnung eigentlich eingehalten werden müssten, ist die Situation prekär. Aber meistens lässt sich doch eine Lösung finden.

Was gibt es bei dem Umzug zu beachten?

Die allgemeinen Verhaltensweisen, um sich vor Corona zu schützen, gelten auch bei einem Umzug. Es ist also ausreichend Abstand notwendig. Ebenfalls wichtig ist eine regelmäßige Lüftung der Räume. Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen und Desinfizieren sind wichtig. Sinnvoll wäre es auch, die Oberflächen der zu transportierenden Kisten und Möbel zu reinigen. Umzugshelfer könnten aber auch zur eigenen Sicherheit mit Schutzanzügen und Handschuhen arbeiten und so den Umzug durchzuführen.

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