Die wachsende Regulierungsdichte im Online-Glücksspielrecht
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) hat das Online-Glücksspielrecht in Deutschland grundlegend neu geordnet. Seit seinem Inkrafttreten am 1. Juli 2021 gilt erstmals ein bundeseinheitlicher Rahmen für Online-Sportwetten, virtuelle Automatenspiele und Online-Poker. Was zunächst wie eine Liberalisierung wirkte, entpuppt sich in der Praxis als dichtes Geflecht aus Lizenzpflichten, Aufsichtsbefugnissen und wachsenden zivilrechtlichen Risiken.
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) wurde als zentrale Aufsichtsbehörde für den länderübergreifenden Online-Markt eingerichtet. Sie entwickelt ihre Vollzugspraxis kontinuierlich weiter und erweitert ihren Instrumentenkasten. Für Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen, die Anbieter oder betroffene Spieler vertreten, entsteht damit ein dynamisches und anspruchsvolles Rechtsgebiet.
Staatsvertrag 2021 und seine Folgeentwicklungen
Der GlüStV 2021 war keine abschließende Kodifikation, sondern der Beginn einer regulatorischen Verdichtung. Die Innenminister der Länder arbeiten bereits an einer Reformrunde, die vor allem die Sperrung illegaler Glücksspielseiten beschleunigen soll. Ziel ist es, dass unerlaubte Internetangebote zügiger geblockt werden können – ein Signal für eine weitere Ausweitung der Eingriffsbefugnisse der GGL.
Parallel dazu werden Internetprovider über DNS-Sperren zunehmend in die Pflicht genommen, während Payment-Blocking als ergänzendes Mittel dient, um illegale Angebote vom Markt abzuschneiden. Dieser sogenannte „All-Gatekeeper-Ansatz” bindet nicht mehr nur den unmittelbaren Veranstalter, sondern auch Zahlungsdienstleister und Access Provider in das Regulierungsregime ein. Für die beratende Praxis bedeutet das eine erheblich erweiterte Gruppe potenziell haftungsrelevanter Akteure.
Lizenzpflichten und aufsichtsrechtliche Kontrolldichte
Nach § 4 GlüStV 2021 ist das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele ohne gültige Erlaubnis schlechthin untersagt. Nicht ausdrücklich erlaubnisfähige Glücksspielarten gelten als verboten. Das Lizenzregime umfasst umfangreiche materielle Anforderungen an Spielerschutz, Einsatzlimitierung, technische Sicherheit und Geldwäscheprävention. Anbieter müssen sich zudem in bundesweite Sperr- und Limitkontrollsysteme einbinden, was die organisatorische Compliance-Last erheblich erhöht.
Gerade neue Marktteilnehmer zeigen, wie unterschiedlich die Kontrolldichte je nach Lizenzherkunft ausfällt. Übersichten wie die auf gamblinginsider.com machen deutlich, dass zahlreiche neue Anbieter nicht in Deutschland registriert sind, sondern lediglich über eine Zulassung der Gibraltar Regulatory Authority oder der Malta Gaming Authority verfügen. Für Spieler bedeutet das keinen Zugriff auf das deutsche Sperrsystem OASIS und im Streitfall eine erschwerte Rechtsdurchsetzung gegenüber dem Anbieter im Ausland.
Laut dem GGL-Tätigkeitsbericht 2024 beliefen sich die Wetteinsätze erlaubter Sportwettenanbieter im Jahr 2024 auf 8,2 Milliarden Euro – ein Zuwachs gegenüber dem Vorjahr, der zeigt, dass der regulierte Markt trotz strenger Vorgaben wächst. Die Herausforderung für Anbieter liegt darin, die Compliance-Anforderungen mit unternehmerischer Flexibilität in Einklang zu bringen.
Zivilrechtliche Haftung bei Verstößen gegen Auflagen
Die Regulierung entfaltet zunehmend zivilrechtliche Wirkungen, die in der Beratungspraxis erhebliche Bedeutung gewinnen. Verträge mit nicht lizenzierten Anbietern sind nach herrschender Auffassung als nichtig anzusehen, da sie gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen. Spieler können daraus Rückforderungsansprüche gegen illegale Anbieter ableiten – ein Klageweg, der in deutschen Zivilgerichten zunehmend beschritten wird.
Rückendeckung erhält diese Linie durch die europäische Rechtsprechung: Der EuGH hat mit Urteil vom 16. April 2026 in der Rechtssache C-440/23 bestätigt, dass nationale Verbote von Online-Casinospielen mit der Dienstleistungsfreiheit vereinbar sein können, wenn sie der Kanalisierung des Spieltriebs und der Bekämpfung des Schwarzmarkts dienen. Zugleich stellte der Gerichtshof klar, dass Verbraucher verlorene Einsätze zurückfordern können, wenn die Spiele im Wohnsitzstaat verboten waren. Dies stärkt die zivilrechtliche Durchsetzung von Ansprüchen gegen im Ausland ansässige Anbieter erheblich und dürfte die Klagewelle weiter befördern.
Offene Rechtsfragen für die Anwaltspraxis
Für die Anwaltspraxis ergeben sich daraus mehrere ungeklärte Felder: Wie weit reichen die Sperrpflichten von Access Providern im Detail, und welche Haftung trifft Zahlungsdienstleister, die Transaktionen mit nicht lizenzierten Anbietern abwickeln? Ungeklärt ist auch, unter welchen Voraussetzungen Aufsichtsmaßnahmen der GGL gerichtlich angreifbar sind und welche Verteidigungsstrategien Anbieter bei laufenden Untersagungsverfahren verfolgen können. Der GlüStV 2021 und seine regulatorische Fortentwicklung werden die juristische Fachdiskussion noch auf Jahre hinaus bestimmen.




