
Gebührentabelle für Notar bei Testament – Ein Überblick
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Notargebühren sind in Deutschland einheitlich geregelt und basieren auf dem Geschäftswert. Schon einfache Testamente können mit einer minimalen Gebühr verbunden sein, während komplexe Testamente höhere Gebühren erfordern. Zudem gibt es Sonderregelungen für gemeinschaftliche Testamente und häufig anfallende Beratungskosten, die zusätzlich zur Beurkundungsgebühr hinzukommen können.
- Die Notarkosten für Testamente richten sich nach dem Geschäftswert des Vermögens.
- Einfache Testamente beginnen bei Gebühren von 75 Euro.
- Komplexe Testamente verursachen höhere Gebühren, abhängig vom Umfang des Vermögens.
- Gemeinschaftliche Testamente haben besondere Regelungen und basieren auf dem Gesamtvermögen.
- Beratungskosten kommen zu den Beurkundungsgebühren hinzu und variieren nach Umfang.
Gebührengrundlage basierend auf Geschäftswert
Bei der Berechnung der Gebühren für den Notar wird der sogenannte Geschäftswert herangezogen. Dieser Wert basiert auf dem Vermögen, das im Testament geregelt wird. Je höher der Geschäftswert, desto höher sind auch die Gebühren. Diese Regelung stellt sicher, dass die Kosten
proportional
zur Komplexität und zum Umfang des zu beurkundenden Testaments steigen. So können einfachere Testamente oft zu einer geringeren Gebühr führen, während komplexere und umfangreichere Testamente höhere
Kosten
verursachen.
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Minimalgebühr für einfache Testamente

Gebührentabelle für Notar bei Testament – Ein Überblick
Die Minimalgebühr für ein einfaches Testament ist im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt und richtet sich nach dem Geschäftswert des Vermögens, das vererbt werden soll. Ein einfacher Fall beginnt bei geringeren Werten und erfordert daher auch eine niedrigere Gebühr.
„Das Testament ist der Spiegel Deiner Verantwortung.“ – Ludwig van Beethoven
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Komplexe Testamente erfordern höhere Gebühren
Komplexere Testamente umfassen unter anderem Regelungen für umfangreiches Vermögen oder spezielle Anordnungen, die betroffen sind. Solche Testamente erfordern in der Regel eine intensivere Beratung und Vorbereitung durch den Notar. Dementsprechend fallen höhere Gebühren an. Häufig empfohlen bei komplexen Szenarien ist es, bereits frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, da dies langfristig zu mehr Klarheit und Sicherheit führt.
Sonderregelungen für gemeinschaftliche Testamente
Gemeinschaftliche Testamente, bei denen beide Ehepartner oder Lebenspartner ihr Vermögen gemeinsam vererben möchten, unterliegen besonderen Regelungen. Die Gebühr für ein solches Testament basiert oft auf dem gemeinschaftlichen Geschäftswert des Gesamtvermögens beider Partner. Es ist wichtig zu beachten, dass nachträgliche Änderungen an einem gemeinschaftlichen Testament, wie etwa durch den Tod eines Partners, zusätzliche Gebühren verursachen können.
Geschäftswert (€) | Notargebühr (€) | Beschreibung |
---|---|---|
bis 50.000 | 75 | Einfache Testamente mit minimalen Beratungsbedarf |
50.001 – 250.000 | 165 | Mittlere Komplexität mit durchschnittlichem Beratungsbedarf |
über 250.000 | 300 | Komplexe Testamente mit umfassender Beratung |
Beratungskosten zusätzlich zur Beurkundungsgebühr

Beratungskosten zusätzlich zur Beurkundungsgebühr – Gebührentabelle für Notar bei Testament – Ein Überblick
Bei der Erstellung eines Testaments sollten auch Beratungskosten berücksichtigt werden, die zusätzlich zur Beurkundungsgebühr anfallen. Notare nehmen sich Zeit für eine detaillierte Beratung, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Diese Kosten können je nach Umfang und Komplexität des Gesprächs variieren.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Beratungsgebühren nicht in der eigentlichen Beurkundungsgebühr enthalten sind. Daher empfiehlt es sich, im Vorfeld beim Notar nach den genauen Beträgen zu fragen, um einen vollständigen Überblick über die entstehenden Kosten zu erhalten.
Mehr dazu: Vorlage für das Berliner Testament als Pdf kostenlos
Gebührenordnung deutschlandweit einheitlich geregelt
Die Gebühren, die von Notaren für die Beurkundung von Testamenten erhoben werden, sind deutschlandweit einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Dies bedeutet, dass unabhängig vom Wohnort dieselben Verordnungen gelten, was eine klare Transparenz in den Kosten gewährleistet.
Ermäßigte Gebühren in Härtefällen möglich
Unter bestimmten Umständen kannst Du von ermäßigten Gebühren profitieren. Dies kann der Fall sein, wenn aktive finanzielle Engpässe oder erhebliche wirtschaftliche Belastungen nachgewiesen werden können. Genaue Regelungen hierzu findest Du in der Gebührentabelle des Notars für das Testament.
Zusätzliche Kosten für beglaubigte Abschriften
Zusätzliche Kosten können auch für beglaubigte Abschriften des Testaments anfallen. Hierbei fallen separate Gebühren an, die zusätzlich zur Hauptgebühr des Notars berechnet werden und in der Regel je nach Umfang und Anzahl variieren.